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Aį¹…guttara Nikāya 7.81 Nummerierte Lehrreden 7.81

8. Vinayavagga 8. Das Kapitel über das Ordensrecht

Tatiyavinayadharasobhanasutta Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (3)

ā€œSattahi, bhikkhave, dhammehi samannāgato vinayadharo sobhati. ā€žMƶnche und Nonnen, ein Mƶnch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.

Katamehi sattahi? Welche sieben?

Āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein Verstoß ist.

anāpattiṁ jānāti, Er weiß, was kein Verstoß ist.

lahukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein leichter Verstoß ist.

garukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist.

vinaye kho pana ṭhito hoti asaṁhīro, Er ist standhaft in der Schulung und wankt nicht.

catunnaṁ jhānānaṁ …pe… akasiralābhÄ«, Er erlangt die vier Vertiefungen – ZustƤnde seliger Meditation in diesem Leben, die zum hƶheren Geist gehƶren – wann immer er will, ohne Mühe und Not.

āsavānaṁ khayā …pe… sacchikatvā upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflƶsung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.

Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannāgato vinayadharo sobhatÄ«ā€ti. Ein Mƶnch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.ā€œ

Sattamaṁ.
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