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guttara NikÄya 7.79 Nummerierte Lehrreden 7.79
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Paį¹hamavinayadharasobhanasutta Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (1)
āSattahi, bhikkhave, dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhati. āMƶnche und Nonnen, ein Mƶnch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.
Katamehi sattahi? Welche sieben?
Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein VerstoĆ ist.
anÄpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was kein VerstoĆ ist.
lahukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein leichter VerstoĆ ist.
garukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein schwerer VerstoĆ ist.
sÄ«lavÄ hoti ā¦pe⦠samÄdÄya sikkhati sikkhÄpadesu, Er ist tugendhaft, gezügelt in der Ordenssatzung, verhƤlt sich angemessen und sucht an angemessenen Orten um Almosen nach. Er sieht die Gefahr im kleinsten Fehler und hƤlt die Schulungsregeln ein, die er aufgenommen hat.
catunnaį¹ jhÄnÄnaį¹ ÄbhicetasikÄnaį¹ nikÄmalÄbhÄ« hoti akicchalÄbhÄ« akasiralÄbhÄ«, Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen ā ZustƤnde seliger Meditation in diesem Leben, die zum hƶheren Geist gehƶren.
ÄsavÄnaį¹ khayÄ ā¦pe⦠sacchikatvÄ upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflƶsung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.
Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhatÄ«āti. Ein Mƶnch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.ā
PaƱcamaį¹.